Trainings- und Wettkampfbetrieb mit Nutzungs- und Hygienekonzept

Der Betreiber unserer Sportanlagen, die Gemeinde Barleben, hat die uns zugewiesenen Räume in der Mittellandhalle mit einem Nutzungs- und Hygienekonzept angepasst freigegeben, siehe auch ganz unten. Die Bedingungen der Sportarten zum Corona-Virus müssen die Abteilungen unseres Vereins spezifisch beachten und umsetzen!

Für Training, Wettkampf und Besucher des TSV wollen wir solange sinnvoll und vertretbar den Sportbetrieb aufrecht erhalten. Ab dem 24.11.2021 gelten mit der 15. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt und den Festlegungen der Gemeinde bei uns

2G – Regeln

d.h. nur Geimpfte oder Genesene dürfen teilnehmen sowie Kinder und Jugendliche bzw. Personen mit gesundheitlichen Gründen, s.u., wenn sie bzgl. Corona symptomfrei sind. Diese Entscheidung ist uns gesetzlich vorgeschrieben. Sie soll helfen, dass die extreme Steigerung der Anzahl ungeimpfter Coronafälle gebremst wird, um unsere Krankenhäuser nicht zu überlasten.

Den Veröffentlichungen des Bundes (siehe unten zu MPK vom 18.11.2021) und der aktuellen Hospitalisierungsinzidenz im Land entsprechend bitten wir alle Sportfreunde und Besucher sich jeweils vor dem Training, dem Wettkampf oder der Veranstaltung möglichst gemäß den 2G plus-Regeln zusätzlich auch testen zu lassen, z.B. im Testzentrum der Gemeinde Barleben, im Testzentrum Florapark Magdeburg etc. oder im Betrieb bzw. in der Schule etc. oder mit einem Antigen-Selbsttest mit Foto zu Hause bzw. mit einem, den der TSV über die Abteilungsleiter stellt (solange der Vorrat reicht). Aus Verantwortung gegenüber dem Verein nehmen bitte nur Sportfreunde mit einem negativen Testergebnis an der Veranstaltungen teil. Dieser Wunsch bezieht sich besonders auf die Abteilungen Gymnastik und Senioren Fitness sowie alle Übungsleiter. Er entspricht auch den Fakten, dass auch eine vollständige Impfung keinen 100%-Schutz bieten kann, der Schutz vor Ansteckung nach vollständiger Impfung über die Monate nachlässt (z.B. könne er besonders bei Ü60 von über 80% nach 6 Monaten auf bis zu 40% sinken), nicht alle unsere Ü60-Miglieder schon eine Auffrischungsimpfung erhalten konnten und ca. zwei Drittel aller TSV-Mitglieder Ü60 sind.

Alle Trainingsgruppen sind zu den regulären Trainingsterminen aktiv. Wie zu sehen auch unser Kinderturnen.

Gemäß Bundestag und Ministerpräsidentenkonferenz vom 18.11.2021 sowie Bundesrat vom 19.11.2021 zum neuen Infektionsschutzgesetz beachten wir:

„Laut Beschluss der Sitzung vom Donnerstag (MPK 18.11.2021) gelten demnächst für den Sportbereich sowohl für Veranstaltungen als auch für den Trainings- und Spielbetrieb im Breitensport neue und gleiche Regelungen. Im Detail beschloss die Runde in Berlin, dass die Zugangsbeschränkungen im Sport an die Hospitalisierungsrate – also die Anzahl der Einlieferungen von Covid-19-Patienten in Krankenhäuser pro 100.000 Einwohner – gekoppelt wird.

Zugangsregelungen: Erst 2G, dann 2G Plus.

Ab einem Schwellenwert bei der Hospitalisierung von 3,0 gilt im gesamten Sportbereich die Regelung, dass nur noch Geimpfte und Genesene teilnehmen dürfen. Sollte die Rate den Wert 6,0 überschreiten, tritt die 2G-Plus-Regelung in Kraft. Dann brauchen Geimpfte und Genesene zusätzlich noch einen negativen Corona-Test. Ab einem Wert von 9,0 können die Bundesländer schärfere Maßnahmen verhängen.

Diese Zugangsregeln sollen jedoch nur für volljährige Erwachsene gelten. Aufgrund der eingeschränkten Impfmöglichkeit bei Kindern und Jugendlichen sind diese von den Maßnahmen ebenso ausgenommen wie Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Sobald die entsprechenden Werte fünf Tage in Folge unterschritten werden, könne von den entsprechenden Maßnahmen wieder abgesehen werden.“

https://www.sportschau.de/breitensport/sport-corona-beschluesse-100.html, zuletzt gelesen 20.11.2021

Laut Nutzungs- und Hygienekonzept der Gemeinde Barleben gilt ab dem 24.11.2021

für die Wiederaufnahme des Sportbetriebes im Komplex Mittellandhalle, Sporthalle Ebendorf, Bürgerhaus Ebendorf und DGH Meitzendorf für den Vereinssport gemäß der Rechtsgrundlage 15. SARS-CoV-2-EindV (§11 „Sportstätten/Sportbetrieb“):

Die o.g. kommunalen Einrichtungen der Gemeinde Barleben sind ab 24.11.2021 für den Trainingsbetrieb der Vereine, unter folgenden Voraussetzungen, weiterhin geöffnet:

  1. Wettkampfbetrieb und Punktspiele werden nur mit Hygienekonzept, gemäß Empfehlungen der Sportverbände, zugelassen.
  2. Die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln und Zugangsbeschränkungen nach § 1 Abs. 1; die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sichergestellt, soweit die Ausübung der Sportart dem nichts entgegensteht.

Es gilt die 2G-Regel

Nur Geimpfte oder Genesene sowie Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die keine typischen Symptome einer COVID-19-Infektion aufweisen.Die Regelungen gelten zunächst bis zum 15. Dezember 2021.

3. Die Abstandsregel von mindestens 1,5 Meter ist strikt einzuhalten. Aus diesem Grund wird folgende Maximalbelegung festgelegt:

  • MLH 1 Hallenteile 1 – 3: je Hallenteil 25 Personen
  • MLH 2 Hallenteile 4 – 6: je Hallenteil 25 Personen
  • Gymnastikraum 1: 5 Personen, zuzüglich Trainer
  • Gymnastikraum 2 und 3: 7 Personen, zuzüglich Trainer
  • Kraftraum: 4 Personen

4. Die Umkleidekabinen und Duschräume werden wieder geöffnet. Auch hier ist die Abstandsregelung von 1,5 Meter einzuhalten.

5. In den Sporthallen und Bürgerhäusern stehen den Sportlern, neben den Sanitärbereichen und Umkleiden, die öffentlichen Toiletten zur Verfügung. Seife und Papierhandtücher sind dort vorhanden.

6. Die Trainer oder Verantwortlichen müssen einen Anwesenheitsnachweis nach § 1 Absatz 6 führen und auf Verlangen der zuständigen Gesundheitsbehörde bzw. der Gemeinde Barleben vorlegen.

7. In den Eingangsbereichen, Fluren, Gängen, Toiletten außerhalb der Sport-/Saalflächen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

8. Im Rahmen der Betreiberverantwortung werden durch das Gebäudemanagement Kontrollen zur Einhaltung des Konzeptes während der Trainingszeiten durchgeführt. Bei Verstößen gegen das Konzept wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht.

9. Sportgruppen Minderjähriger dürfen die Sportstätte nur im Beisein des Übungsleiters/Trainers betreten.

10. Der Zugang zur Halle wird nur den Vereinen gewährt, die die Belehrung der Gemeinde zum Nutzungs- und Hygienekonzept schriftlich/per Email bestätigt haben.

Barleben, 24.11.2021

i.A. Veronika Brandt

Unternehmerbüro/Gebäudemanagement

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